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Angaben gemäß § 5 TMG

deckers. CATERING

Kontakt:
Steffen Decker
Paul-Ehrlich-Straße 11 b
63322 Rödermark
Telefon: 06074 918188
Telefax: 06074-918180
E-Mail: office@deckers.info


Gestaltung und Umsetzung:
Atelier Löwentor, Corporate Identity
www.loewentor.de

Fotos:
eigene Aufnahmen,
Ausnahme: Startseite Headerbild ©shutterstock / Alexander Raths

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Quelle: e-recht24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Graf Ludwig
(Stand Januar 2010)

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen Graf-Ludwig und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Dies in Form der Unterzeichnung des Angebotes und damit einer Auftragsbestätigung.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der Netto-Auftragssumme fällig. Die Restzahlung nach Rechnungslegung durch Graf-Ludwig. Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig.  

3. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und somit seine Bestellung zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Graf-Ludwig getroffen wurden, hat Graf-Ludwig einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Ab Unterschrift des Vertrages durch den Auftraggeber erlaubt sich Graf-Ludwig bei einer Stornierung die Arbeiten zu berechnen, die für den Event bereits getätigt wurden, sowie eingekaufte Waren und Kosten bestellter Dienstleister und weiterer beauftragter Gewerke weiterzubelasten.  
Bei einem Rücktritt unter 12 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, beträgt die vom Auftraggeber zu tragende Rücktrittspauschale 80 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Bei Stornierung 6 Tage vor dem Event werden 100 Prozent der Auftragssumme berechnet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten von Graf-Ludwig nachzuweisen.

4. Kinder bis 12 Jahre werden mit halbem Menupreis berechnet. Ab 13 Jahre wird das Kind voll berechnet.  

5. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Auftraggeber übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.  

6. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist Graf-Ludwig berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegenden Einzelpreise entsprechend zu erhöhen. Im Falle einer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl, erfolgt eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Einzelpreise und der tatsächlichen Teilnehmerzahl.  

7. Graf-Ludwig recherchiert im Auftrag seiner Kunden Locations und engagiert Künstler für Events. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden 10 Prozent Handling-Pauschale für diese Leistungen erhoben. Wird eine Recherche in Auftrag gegeben, jedoch kommt kein Vertrag zustande, behält sich Graf-Ludwig vor, eine Pauschale von EUR 150,00 für den Rechercheaufwand in Rechnung zu stellen.  

8. Der Auftraggeber haftet für die Beschädigung und den Verlust von zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung von Graf-Ludwig zur Verfügung gestellten Gegenständen.

9. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch und nach jeweiliger Gebindegröße (Kiste etc) abgerechnet. Angebrochene Gebinde werden komplett berechnet.  

10. Personal wird nach der Einsatzzeit vor Ort abgerechnet. Für Einsatz-Beginn und Einsatz-Ende des Personals sind die aufgeführten Uhrzeiten auf dem Event-Lieferschein verbindlich. Wenn An- und Abfahrten mitberechnet werden, wird darauf im Angebot separat hingewiesen. Mindesteinsatzzeit vor Ort sind 5 Stunden.

11. Anlieferungen sind immer auf der Basis kalkuliert, dass der Event-Ort ebenerdig oder zumindest per Aufzug erreichbar ist. Sofern hier erschwerte Bedingungen für das Aufbauteam ohne vorherige Information durch den Auftraggeber vorgefunden werden, behält sich Graf-Ludwig vor eine Aufwandspauschale zu berechnen.  

12. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.  

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.